Generell hatte der Schutz von Natur, Landschaft, Tier- und Pflanzenarten oder gar bestimmter Biotoptypen um ihrer selbst Willen (also aus ethischer Sicht) vor 1800 so gut wie keine Bedeutung. Formelle Schutzbestimmungen wurden nur dort erlassen, wo die Nutzung durch den Menschen eine Rolle spielte, also bei der Jagd, der Falknerei oder dem Waldschutz (Holznutzung,...)
Erst in den frühen Jahren des 19. Jahrhunderts hat sich dies geändert:
1820
Der Drachenfels am Rhein soll als Steinbruch genutzt werden.
Der Drachenfels ist ein Berg im Siebengebirge zwischen Königswinter und Bad Honnef. Er erhebt sich markant über dem Rheintal, sein Wahrzeichen ist die Ruine Burg Drachfels.
Schon in römischer Zeit und auch im Mittelalter wurde dort Stein (Quarztrachyt) abgebaut.
1836
Kauf des Drachenfels als Erhaltungsmaßnahme
Um eine weitere Nutzung als Steinbruch zu unterbinden und das romantische Landschaftsbild zu erhalten, erwarb die preußische Regierung den Drachenfels samt Ruine für 10.000 Taler und stellte die Arbeiten ein. Somit kann man diesen Akt als Beginn des neuzeitlichen Naturschutzes betrachten. Hier wurde ein Objekt um seiner Selbst unter Schutz gestellt, auch wenn es zu dieser Zeit "nur" um landschaftsästhetische und romantische Gesichtspunkte ging.
1895
Die Naturfreunde werden gegründet
Den arbeitenden Menschen den Zugang zur Natur zu erschließen, war das Ziel der Gründergeneration der NaturFreunde-Bewegung.
Am 16.9.1895 wurden die Naturfreunde im Gasthof "zum goldenen Luchsen" im österreichischen Neulerchenfeld gegründet. Die in diesem Zusammenhang bekanntesten Namen sind Georg Schmiedl, der die Idee hatte sowie Alois Rohrauer, der auf der Gründungsversammlung zum ersten Obmann gewählt wurde.
1899
Der „Bund für Vogelschutz“ wird gegründet
Am 1.2.1899 gründet Lina Hähnle den Vorläufer des heutigen "Naturschutzbund Deutschland"
(= NABU)
Zu dieser Zeit steht u.a der Erhalt attraktiver und seltener Pflanzen im Fokus des aufkommenden Naturschutzgedankens. Man engagiert sich auch für ein Jagdverbot auf Schwäne, Störche oder Nachtigallen.
1904
Der „Bund Heimatschutz“ wird gegründet
Der Naturschützer und Musikprofessor Ernst Rudorff gründet diesen Verein. Der damalige Vereinsziel war der "Schutz der deutsche[n] Heimat in ihrer natürlichen und geschichtlich gewordenen Eigenart". Wichtige Schlagwörter waren demnach die Liebe zur Heimat und der Einsatz für den Schutz des Landschaftsbildes
Mitglieder sind damals v.a. Lehrer, Architekten oder Beamte
1913
Der „Bund Naturschutz in Bayern“ wird gegründet
1919
Naturschutz wird als Ziel in die Weimarer Verfassung aufgenommen
NATURSCHUTZ UND NATIONALSOZIALISMUS
1935
Naturschutz zieht in die Gesetzgebung ein
am 26.6.1935 trat das Reichsnaturschutzgesetz in Kraft. Es regelte erstmals die amtlichen Naturschutzbelange. U.a. wurden:
Das Reichsnaturschutzgesetz bildete auch nach der NS-Zeit bis zum Inkrafttreten entsprechender Landesgesetze die Grundlage für das staatliche Naturschutzhandeln. So war es in Westdeutschland bis 1976 gültig.
Nach 1945 / frühe BRD
Es erfolgt eine Abkehr vom sog. musealen Naturschutz
- Die Erholungswirkung von naturgeschützter Landschaft für Körper und Seele wird anerkannt
- Um wissenschaftliche Fachfragen zu bearbeiten wird u.a. 1953 die Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege gegründet.
1960er Jahre
ein modernes Umweltbewusstsein entsteht
Man bewegt sich weitgehend weg von den rein ästhetischen Gründen des Landschaftsschutzes und wendet sich zur Problematik der Existenzsicherung des Menschen.
1960 / 70er Jahre
Gründung wichtiger Natur- und Umweltverbände
1970er Jahre
Umweltpolitik
Bernhard Grzimek wird erster Bundesbeauftragter für Naturschutz
Umweltschutz etabliert sich in Politik
(Stein´scher Entwurf)
1970er Jahre
Gesetzliche Regelungen
Wichtige Inhalte sind die Eingriffsregelung und die Landwirtschaftsklausel, nach der die ordnungsgemäße Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung keinen Eingriff laut Gesetz darstellt.
Es ist die erste rechtlich verbindliche Naturschutzregelung auf europ. Ebene (Netz Natura 2000)
1980er Jahre
Umweltpolitik
Ein gesellschaftliches Großthema ist das Waldsterben bzw. der saure Regen. Als Antwort auf die Senkung der Grenzwerte für die Luftverschmutzung wird mit dem Einbau von Katalysatoren begonnen. Braunkohlekraftwerke werden abgeschaltet.
Ab 1990
Naturschutz seit der Jahrtausendwende
2002 Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes:
Klimawandel und CO2-Ausstoß sind Großthemen:
2005 tritt deshalb das Kyoto-Protokoll in Kraft (Festlegung von völkerrechtlich verbindlichen Zielwerten für den Ausstoß von Treibhausgasen)
Am 1.März 2010 tritt die Neufassung des BNatschG in Kraft
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AKTUELLE ENTWICKLUNGEN